Plus BGH-Urteil

Google haftet nicht für rufschädigende Inhalte im Netz

Muss Google jeden Treffer beim Suchergebnis vorab auf Rechtmäßigkeit checken? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Denn das würde eine Suchmaschine ja komplett lahmlegen. Das Gericht bricht mit seinem Urteil erneut eine Lanze für das freie Internet.

27.02.2018 UPDATE: 27.02.2018 08:13 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Google
Die Kläger wollen erreichen, dass bestimmte Behauptungen und Beleidigungen im Internet nicht mehr zu finden sind. Foto: Matt Rourke/AP

Karlsruhe (dpa) - Von "Arschkriecher" bis "Zombie" war im Netz an Schimpfworten und Beleidigungen für die Kläger alles dabei - aber Betreiber von Suchmaschinen haften nicht automatisch für Webseiten, die gegen Recht und Gesetz verstoßen könnten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellte am Dienstag klar, dass Google nicht verpflichtet ist, Suchtreffer und Links vorab auf ihre

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