Google haftet nicht für rufschädigende Inhalte im Netz
Muss Google jeden Treffer beim Suchergebnis vorab auf Rechtmäßigkeit checken? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Denn das würde eine Suchmaschine ja komplett lahmlegen. Das Gericht bricht mit seinem Urteil erneut eine Lanze für das freie Internet.
Karlsruhe (dpa) - Von "Arschkriecher" bis "Zombie" war im Netz an Schimpfworten und Beleidigungen für die Kläger alles dabei - aber Betreiber von Suchmaschinen haften nicht automatisch für Webseiten, die gegen Recht und Gesetz verstoßen könnten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellte am Dienstag klar, dass Google nicht verpflichtet ist, Suchtreffer und Links vorab auf ihre
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