Teilerfolg für Kinder im Streit um Erbe von Johnny Hallyday
Die beiden ältesten Kinder und die Witwe des verstorbenen Rockidols streiten sich um das Erbe. Nun haben die beiden Kinder einen vorläufigen Erfolg errungen. Hallydays Besitz bleibt nach einer Entscheidung des Gerichts vorerst unangetastet.

Nanterre (dpa) - Im Rechtsstreit um das Erbe von Frankreichs Rockidol Johnny Hallyday haben seine beiden ältesten Kinder gegenüber der Witwe des Toten einen vorläufigen Erfolg errungen.
Der Großteil von Hallydays Besitz darf nach einer Entscheidung des Gerichts von Nanterre bei Paris vorerst nicht angetastet werden, wie die französische Nachrichtenagentur AFP am Freitag
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