Staatsanwaltschaft will Loveparade-Strafprozess mit Beschwerde retten
Duisburg (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Duisburg will mit einer Beschwerde erreichen, dass es doch noch einen Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten gibt. Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft". Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage vor allem auf ein zweifelhaftes Gutachten stütze. Die Staatsanwaltschaft konterte, die Kammer hätte bei Zweifeln an dem Gutachten einen zweiten Gutachter beauftragen müssen. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das kann Monate dauern.
Duisburg (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Duisburg will mit einer Beschwerde erreichen, dass es doch noch einen Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten gibt. Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft". Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage vor allem auf ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+