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Staatsanwaltschaft will Loveparade-Strafprozess mit Beschwerde retten

Duisburg (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Duisburg will mit einer Beschwerde erreichen, dass es doch noch einen Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten gibt. Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft". Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage vor allem auf ein zweifelhaftes Gutachten stütze. Die Staatsanwaltschaft konterte, die Kammer hätte bei Zweifeln an dem Gutachten einen zweiten Gutachter beauftragen müssen. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das kann Monate dauern.

05.04.2016 UPDATE: 05.04.2016 19:11 Uhr 19 Sekunden

Duisburg (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Duisburg will mit einer Beschwerde erreichen, dass es doch noch einen Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten gibt. Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft". Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage vor allem auf ein

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