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Länderkammer billigt Speicherung von Fluggastdaten

Berlin (dpa) - Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundesrat billigte die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in Zukunft überlassen müssen, gehören unter anderem Angaben wie Name und Anschrift des Fluggastes, Kreditkartennummer und Informationen zur Reiseroute. Die Daten sollen ab Mai 2018 gesammelt werden.

12.05.2017 UPDATE: 12.05.2017 11:56 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundesrat billigte die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in

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