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Kein Vergleich im ersten Prozess zum VW-Abgas-Skandal

Bochum (dpa) - Im bundesweit ersten Prozess um den Abgas-Skandal bei Volkswagen gibt es keine gütliche Einigung. Das Landgericht Bochum wird deshalb kommende Woche eine Entscheidung verkünden. Ein Stammkunde eines Bochumer VW-Händlers hatte auf Rückgabe seines knapp ein Jahr alten VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Das Gericht hatte Anfang März in der mündlichen Verhandlung aber eine Rücknahmepflicht für Händler und Hersteller verneint. Der Mangel könne mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden.

10.03.2016 UPDATE: 10.03.2016 19:11 Uhr 19 Sekunden

Bochum (dpa) - Im bundesweit ersten Prozess um den Abgas-Skandal bei Volkswagen gibt es keine gütliche Einigung. Das Landgericht Bochum wird deshalb kommende Woche eine Entscheidung verkünden. Ein Stammkunde eines Bochumer VW-Händlers hatte auf Rückgabe seines knapp ein Jahr alten VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Das Gericht

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