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Irrfahrt eines Rentners: Anklage fordert Bewährungsstrafe

Bad Säckingen (dpa) - Im Prozess um die Irrfahrt mit zwei Toten und 27 Verletzten in Bad Säckingen hat die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 85 Jahre alten Angeklagten gefordert. Der Rentner habe altersbedingt schlecht reagiert und beim Autofahren Gas und Bremse verwechselt, sagte sie in ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht. Er habe sich daher der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Staatsanwältin forderte außerdem, dem 85-Jährigen den Führerschein dauerhaft zu entziehen. Der Verteidiger schloss sich dem Strafantrag an.

10.05.2017 UPDATE: 10.05.2017 11:11 Uhr 20 Sekunden

Bad Säckingen (dpa) - Im Prozess um die Irrfahrt mit zwei Toten und 27 Verletzten in Bad Säckingen hat die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 85 Jahre alten Angeklagten gefordert. Der Rentner habe altersbedingt schlecht reagiert und beim Autofahren Gas und Bremse verwechselt, sagte sie in ihrem Plädoyer vor dem Amtsgericht. Er habe sich daher der fahrlässigen Tötung und

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