Gericht: Lufthansa-Piloten dürfen weiterstreiken
Frankfurt/Main (dpa) – Der Pilotenstreik bei der Lufthansa darf weitergehen. Das entschied das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main in erster Instanz und wies damit einen Antrag der Fluggesellschaft auf Aussetzung ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, hieß es in der Urteilsbegründung. Rechtsmittel gegen den Richterspruch sind möglich, dann müsste das Landesarbeitsgericht über den Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung entscheiden. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin würde das Landesarbeitsgericht aber frühestens morgen Vormittag darüber verhandeln.
Frankfurt/Main (dpa) – Der Pilotenstreik bei der Lufthansa darf weitergehen. Das entschied das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main in erster Instanz und wies damit einen Antrag der Fluggesellschaft auf Aussetzung ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, hieß es in der Urteilsbegründung. Rechtsmittel gegen den Richterspruch sind möglich, dann müsste das Landesarbeitsgericht über den
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