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Bestattungsunternehmen streiten um Werbung auf dem Friedhof

München (dpa) - Zwei Bestattungsunternehmen aus Bayern streiten sich heute vor dem Oberlandesgericht München um Werbung auf der Arbeitskleidung. Der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts hatten bei einer Beisetzung weiße Oberhemden getragen, die mit dem Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, weil Werbung auf dem entsprechenden Friedhof verboten sei. So besage es die Friedhofssatzung. Das Landgericht Traunstein gab der Konkurrenz Recht.

15.12.2016 UPDATE: 15.12.2016 04:51 Uhr 15 Sekunden

München (dpa) - Zwei Bestattungsunternehmen aus Bayern streiten sich heute vor dem Oberlandesgericht München um Werbung auf der Arbeitskleidung. Der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts hatten bei einer Beisetzung weiße Oberhemden getragen, die mit dem Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, weil Werbung auf dem entsprechenden

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