Bestattungsunternehmen streiten um Werbung auf dem Friedhof
München (dpa) - Zwei Bestattungsunternehmen aus Bayern streiten sich heute vor dem Oberlandesgericht München um Werbung auf der Arbeitskleidung. Der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts hatten bei einer Beisetzung weiße Oberhemden getragen, die mit dem Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, weil Werbung auf dem entsprechenden Friedhof verboten sei. So besage es die Friedhofssatzung. Das Landgericht Traunstein gab der Konkurrenz Recht.
München (dpa) - Zwei Bestattungsunternehmen aus Bayern streiten sich heute vor dem Oberlandesgericht München um Werbung auf der Arbeitskleidung. Der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts hatten bei einer Beisetzung weiße Oberhemden getragen, die mit dem Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, weil Werbung auf dem entsprechenden
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