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BGH weist Prozess wegen riskanter Zinswetten an Vorinstanz zurück

Karlsruhe (dpa) - Der Prozess der Stadt Ennepetal aus Nordrhein-Westfalen über riskante Zinswetten muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Verfahren geht es um sogenannte Swap-Geschäfte, die die Gemeinde Ennepetal 2007 und 2008 mit der damaligen WestLB vereinbart hatte. Das Gericht hob das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Vorinstanz auf und wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Das OLG hatte der Stadt 2013 recht gegeben. Die Gemeinde macht geltend, die WestLB habe sie bei den hochriskanten Geschäften falsch beraten.

28.04.2015 UPDATE: 28.04.2015 15:06 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Prozess der Stadt Ennepetal aus Nordrhein-Westfalen über riskante Zinswetten muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Verfahren geht es um sogenannte Swap-Geschäfte, die die Gemeinde Ennepetal 2007 und 2008 mit der damaligen WestLB vereinbart hatte. Das Gericht hob das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Vorinstanz auf und

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