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BGH bestätigt Gröning-Urteil wegen Beihilfe zum NS-Massenmord

Karlsruhe (dpa) - Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

28.11.2016 UPDATE: 28.11.2016 09:41 Uhr 12 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber

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