Mord

24.01.2018 UPDATE: 01.02.2018 10:00 Uhr 33 Sekunden

Mord

Das Strafgesetzbuch regelt in § 211: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." Darauf steht lebenslange Freiheitsstrafe. Voraussetzung ist, dass der Täter vorsätzlich handelt (§ 15 StGB). Frühestens nach 15 Jahren kann eine Entlassung auf Bewährung geprüft werden. Seit 1979 gilt der Grundsatz: Mord verjährt nicht.

Ist kein "Mordmerkmal" wie Habgier oder Heimtücke erfüllt, greift § 212 (Totschlag). Darauf stehen mindestens fünf Jahre Haft, in besonders schweren Fällen ebenfalls lebenslänglich.

Die Regelungen des Mordparagraphen stammen noch aus der Zeit des Nationalsozialismus. Eine von Justizminister Heiko Maas (SPD) angestoßene Reform scheiterte in der vergangenen Legislatur an Bedenken der Union. Der Entwurf sah unter anderem vor, eine verminderte Schuld wegen "besonderer Umstände" einzuführen. hol