Mord
Mord
Das Strafgesetzbuch regelt in § 211: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." Darauf steht lebenslange Freiheitsstrafe. Voraussetzung ist,
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