Mann in Klinik erstochen: 40-Jähriger vor Gericht

In einer psychiatrischen Klinik wird ein 70-Jähriger tot in seinem Zimmer gefunden. Schnell gerät ein anderer Patient in Verdacht, ihn erstochen zu haben. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

14.02.2022 UPDATE: 14.02.2022 13:09 Uhr 36 Sekunden
Justitia
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.

Weil er einen anderen Patienten in einer psychiatrischen Klinik erstochen haben soll, steht von Montag (8.30 Uhr) an ein 40-Jähriger vor dem Landgericht Ravensburg. Angeklagt ist der Mann nach Angaben des Gerichts wegen Mordes. Er soll sein Opfer im August 2021 in einem betreuten Wohnheim der Einrichtung in Bad Schussenried (Landkreis Biberach) mit einem Messer heimtückisch getötet haben. Eine Mitarbeiterin der Klinik hatte den 70 Jahre alten Patienten tot und mit Stichverletzungen in seinem Zimmer gefunden.

Der Anklage zufolge hatte der damals ambulant untergebrachte Deutsche das Ziel, nach dem Angriff in ein Gefängnis oder eine forensische Psychiatrie verlegt zu werden. Er soll bei der Tat zumindest erheblich vermindert schuldfähig gewesen sein. Eine mögliche Ursache dafür konnte ein Gerichtssprecher zunächst nicht nennen. Für den Prozess ist bislang ein weiterer Verhandlungstag angesetzt, ein Urteil könnte demnach am 21. Februar fallen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Haftstrafe möglich.

Mitteilung Staatsanwaltschaft vom 30.8.2021

Terminvorschau Landgericht Ravensburg

© dpa-infocom, dpa:220213-99-110981/2

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.