krs-c-Nuß-Waldrefugium-Hint
> Als Waldrefugium ausgewiesen wurde ein neun Hektar großer Bereich des Nußlocher Forsts zwischen Landesstraße L 594 und Steinbruch; von der nun erfolgten Sperrung betroffen sind damit auch Wege, die vom Maxstollen und vom Wilhelmsberg zum Südsteinbruchweg führen. Dies war die Folge eines Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 2021, mit dem das Leitbild "Klimastabiler, naturnaher Wald"
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