krs-c-Nuß Spielplätze Extra
> Hunde sind in aller Regel auf Spielplätzen verboten. Laut Bußgeldkatalog stellt eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 25 bis 50 Euro bestraft werden kann. Je nach örtlicher Regelung und im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Hund angeleint oder unangeleint unterwegs ist. Übrigens: Fehlt ein
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