Hintergrund Zensus Leimen

23.05.2022 UPDATE: 23.05.2022 21:00 Uhr 46 Sekunden

> Beim Zensus handelt es sich laut Statistischem Bundesamt um eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Kampagne teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Mit der statistischen Erhebung soll ermittelt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten. Diese Informationen sind wichtig, da die Entscheidungen sowohl der Bundes- als auch der Landes- und Kommunalpolitik auf ebendiesen Bevölkerungszahlen aufbauen. Für die Befragung werden per Zufallsprinzip etwa zehn bis 15 Prozent der Bürger ausgewählt. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Wenn sie diese verweigern, droht ein Bußgeld, dessen Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt, und das bei andauernder Verweigerung auch mehrmals verhängt werden darf. Die Ankündigung zur Haushaltsbefragung erfolgt schriftlich per Brief oder Postkarte. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei ihrem Besuch als solche ausweisen. Der entsprechende Dienstausweis sollte eine individuelle Dienstnummer sowie den Namen und das Geburtsdatum des Mitarbeiters beinhalten. Auf der Rückseite des Ausweises befindet sich ein Dienstsiegel. Im Rhein-Neckar-Kreis erhalten die Erhebungsbeauftragten laut Landratsamt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 800 Euro. lew