Hintergrund - Rainbach - Abriss kann nicht verhindert werden

17.05.2021 UPDATE: 17.05.2021 06:00 Uhr 56 Sekunden

Von Freien Wählern beantragte Veränderungssperre nicht möglich

Das nächste Mal wird sich der Gemeinderat nicht erst im Juni mit der Neubebauung im Ortsteil Rainbach befassen, wenn es um das Bürgerbegehren geht. Nein, bereits am Dienstag geht es um das umstrittene Vorhaben. Denn die Freien Wähler haben eine sogenannte Veränderungssperre für das Areal beantragt, um einen vorzeitigen Abbruch der Bestandsgebäude zu verhindern. "Durch diese Veränderungssperre wollen wir vermeiden, dass auf dem Plangebiet vorschnell nicht mehr umkehrbare Fakten geschaffen werden", begründete Stadtrat Steffen Wachert.

"Nach der Rechtsauffassung des Stadtbauamts ist der Erlass einer Veränderungssperre in diesem Verfahren nicht möglich", teilte Stadtsprecherin Petra Polte auf RNZ-Anfrage mit. "Es ist zunächst korrekt, dass der Abbruch der Gebäude nach summarischer Prüfung durch das Landratsamt keiner Genehmigung bedarf, sondern lediglich im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen wäre."

Grundsätzlich sei es auch möglich, eine Veränderungssperre mit dem Inhalt zu beschließen, dass bauliche Anlagen nicht abgebrochen werden dürfen, wenn ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde. Die Stadt habe jedoch auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. Es handele sich hier also nicht wie im Regelverfahren um eine behördliche Angebotsplanung, der gegebenenfalls die Belange von privaten Grundstückseigentümern gegenüberstehen könnten, sondern hier sollen Gemeinde und Investor gemeinsam eine auf den Einzelfall bezogene planerische Lösung erarbeiten. "Nach dem Gesetzestext ist das Plansicherungsinstrument Veränderungssperre hier ausdrücklich nicht anzuwenden", so Polte. (cm)