Hintergrund Maßregelvollzug Baden Württemberg
> Der Maßregelvollzug ist dafür da, psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter zu behandeln und gleichzeitig die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. Infrage kommt diese Art der Unterbringung, wenn die Gerichte der Auffassung sind, dass die Beschuldigten wegen einer gravierenden psychischen Erkrankung oder Sucht voll oder teilweise schuldunfähig sind. Zudem muss das Gericht von der
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