Hintergrund Ein-Mann-Demo

02.03.2022 UPDATE: 02.03.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 25 Sekunden

Verwirrung aufgeklärt

Adalbert Zeisberger hatte es sich gerade erst mit seinem Schild vor dem Rathaus bequem gemacht, da drohte ihm vermeintlich schon Ärger: "Irgendjemand hat die Polizei gerufen, weshalb zwei Beamte zu mir kamen und fragten, was ich hier mache." Als er gesagt habe, dass er hier lediglich sitze, hätten die Beamten widersprochen: "Das ist eine Demonstration, die muss angemeldet werden", fasst Zeisberger die Aussagen zusammen. Am Dienstagmorgen schien für ihn noch nicht klar, ob er mit einer Anzeige rechnen müsse. Doch dazu kam es nicht.

Dem Sandhäuser ist wichtig zu betonen, dass die Beamten sehr nett zu ihm gewesen seien: "Sie haben mir auch gesagt, dass sie mich nicht anzeigen wollten, es aber vielleicht tun müssten." Er selbst habe gedacht, dass es noch keine Demonstration sei, wenn er alleine dort sitze. Auch aus dem Rathaus kam gleich das Signal: Die Gemeindeverwaltung stört sich nicht an der Aktion. Ausschlaggebend sei laut den Polizisten aber das Schild gewesen, berichtet Zeisberger: "Weil ich das Schild vorab angefertigt und zum Beispiel die Holzlatte zurecht gesägt habe, gilt das als geplante Demonstration."

Hätte er lediglich ein Stück Papier mit der gleichen Botschaft beschrieben, wäre aufgrund des "spontanen" Charakters keine Anmeldung nötig gewesen, so Zeisberger unter Berufung auf die Aussagen der Polizeibeamten. Deswegen kam er zwischenzeitlich nur mit Holzlatte ans Rathaus, ohne das mit seiner Botschaft beschriftete Schild.

Doch nun kam die Entwarnung: "Das Ordnungsamt hat es geklärt, ich kann wieder mit Schild ,demonstrieren’", teilte Zeisberger mit. Auch Ralph Adameit als Sprecher des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises erklärte auf RNZ-Anfrage: "Der Wortlaut des Versammlungsgesetzes impliziert, dass für das Vorliegen einer Versammlung mehrere Teilnehmer notwendig sind." Die Rechtsprechung gehe demnach "überwiegend von mindestens drei Teilnehmerinnen/Teilnehmern" aus. Und weiter: "Eine sogenannte Ein-Mann-Demonstration wird von der Meinungsfreiheit beziehungsweise in jedem Fall von der allgemeinen Handlungsfreiheit abgedeckt."

Polizeisprecher Michael Klump klärte auf RNZ-Nachfrage auf: "Den Kollegen vom Polizeiposten Sandhausen wurde gemeldet, dass der Herr nicht alleine dort saß, sondern mit zwei bis drei weiteren Personen." Wenn er aber alleine dort sitze und seine Meinung kundtue, sei daran "absolut nichts zu beanstanden". Zunächst habe bei Fällen von Versammlungen die zuständige kommunale Behörde zu entscheiden: Die Polizei erstatte hier in der Regel keine Anzeige, sondern melde dies nur an die Behörde.