Zwergziege bleibt auf Gnadenhof - Klage abgewiesen
München (dpa) - Der bizarre Streit um eine Zwergziege ist entschieden - zumindest vorerst: Der kleine Bock Hui Buh bleibt auf einem Gnadenhof und darf nicht zu seinen ursprünglichen Besitzern zurückkehren. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der Richter stützte seine Entscheidung vor allem auf ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere, das gegen die klagende Frau und deren Mutter verhängt worden war. Das Landratsamt München hatte den Frauen den Zwergziegenbock weggenommen und auf einen Gnadenhof gebracht, weil er aus Sicht der Behörde nicht artgerecht gehalten wurde.
München (dpa) - Der bizarre Streit um eine Zwergziege ist entschieden - zumindest vorerst: Der kleine Bock Hui Buh bleibt auf einem Gnadenhof und darf nicht zu seinen ursprünglichen Besitzern zurückkehren. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der Richter stützte seine Entscheidung vor allem auf ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere, das gegen die klagende Frau und deren Mutter
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