Extra Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig
Der große Paukenschlag bleibt aus: Das Bundesverfassungsgericht erteilt dem Rundfunkbeitrag weitgehend seinen Segen. Damit bleibt alles beim Alten - fast.

Karlsruhe (dpa) - Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen werden künftig beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden, das Beitragsmodell ansonsten aber für verfassungsgemäß erklärt ((Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Mit dem Urteil gaben die Richter einem der vier Kläger in einem Punkt Recht, in allen anderen Punkten
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