Aufbau im Ahrtal: Kritik an Gesetzentwurf zum Vergaberecht
Die Kommunen im Katastrophengebiet sollen die Möglichkeit bekommen, einen Generalunternehmer mit der Erneuerung von Schulen und anderen Gebäuden zu beauftragen. Der Rechnungshof sieht das kritisch.
Mainz (dpa/lrs) - Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz bemängelt einen Gesetzentwurf der drei Ampelfraktionen, der die Kommunen im Ahrtal beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude unterstützen soll. Die Gemeinden sollen so die Möglichkeit bekommen, statt der gesetzlich vorgeschriebenen Einzelvergabe von Bauleistungen einen Generalunternehmer zu beauftragen.
Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes



