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Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Urteil rechtskräftig

Drei erwachsene Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller verzichteten zunächst auf den Pflichtteil ihres Erbes. Dagegen klagten sie erfolglos. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

31.10.2024 UPDATE: 31.10.2024 04:03 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Rechtsstreit in der Drogeriefamilie Müller
Die Abweisung der Erbschaftsklage gegen die Drogeriefamilie Müller ist rechtskräftig. (Archivbild)

Ulm (dpa) - Der Rechtsstreit der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau ist beendet: Die Entscheidung des Landgerichts Ulm von Ende Juli über die Abweisung der Klage sei rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten.

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