Nach Schüssen auf Polizistin - Schütze wohl nicht schuldfähig
München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der im Sommer eine Polizistin in einem S-Bahnhof bei München mit Schüssen lebensgefährlich verletzt hat, für nicht schuldfähig. Die Behörde wert die Tat als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord. Wegen der fehlenden Schuldfähigkeit könne voraussichtlich aber keine Anklage, sondern nur eine Antragsschrift verfasst werden. Der offenbar geistig verwirrte Mann hatte im Juni einem Polizisten die Pistole entrissen und der damals 26 Jahre alten Beamtin in den Kopf geschossen. Die Frau überlebte.
München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der im Sommer eine Polizistin in einem S-Bahnhof bei München mit Schüssen lebensgefährlich verletzt hat, für nicht schuldfähig. Die Behörde wert die Tat als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord. Wegen der fehlenden Schuldfähigkeit könne voraussichtlich aber keine Anklage, sondern nur eine Antragsschrift verfasst
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