Plus

Kreuzpflicht gilt nicht für Hochschulen, Theater und Museen

München (dpa) - Die bayerische Staatsregierung nimmt drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine "Empfehlung". Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Auf Anordnung von Ministerpräsident Söder sollen die Behörden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich anbringen.

30.05.2018 UPDATE: 30.05.2018 15:23 Uhr 15 Sekunden

München (dpa) - Die bayerische Staatsregierung nimmt drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine "Empfehlung". Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Auf Anordnung von

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+