Infokasten
Neue Gewährleistungsrechte ab 2022
Ab dem 1. Januar gelten neue Gewährleistungsrechte. Eine wichtige Änderung: Die Beweislastumkehr wird verlängert, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, gilt jetzt eine Frist von einem Jahr. Bisher galt hierfür eine Frist von sechs
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