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Infokasten: Kita gesucht

20.02.2023 UPDATE: 20.02.2023 08:22 Uhr 23 Sekunden

Wann Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, regelt Paragraf 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. So haben Eltern eines Kindes unter einem Jahr zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Einrichtung, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Eltern eines Kindes, das zwischen zwölf Monate und drei Jahre alt ist, haben - egal ob sie einem Beruf nachgehen oder nicht - einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Wer ein Kind im Alter ab drei Jahren hat, hat bis zu dessen Einschulung einen Rechtsanspruch auf Platz in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege - unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.