Info-Kasten: Darlehenskosten im Pfandleihhaus begrenzen

17.12.2015 UPDATE: 17.12.2015 08:36 Uhr 33 Sekunden

Darlehenskosten im Pfandleihhaus begrenzen

Kunden sollten nur so viel Geld aufnehmen, wie sie wirklich brauchen, rät Stefanie Laag, Finanzberaterin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem sollten sie die Laufzeit des Pfandleih-Kreditvertrages kurz halten - so lassen sich Kosten für das Darlehen begrenzen. Üblich sind drei Monate, plus ein Monat Karenzzeit. Innerhalb dieser Frist können Kunden den Wertgegenstand jederzeit auslösen, indem sie das Darlehen, Zinsen sowie Gebühren zurückzahlen.

Meistens beinhalten die Verträge eine Verlängerungsoption. Eine offizielle Laufzeit-Höchstgrenze existiert nicht. Laag rät dazu, vor Abschluss die Angebote mehrere Leihhäuser zu vergleichen und neben den Gebühren die Bewertung des Wertgegenstands berücksichtigen.

Die Pfandleihhäuser müssen ihre Kunden über Fälligkeitsdaten nicht informieren. Wer sein Familiensilber oder seinen Firmenwagen also wieder haben will, sollte die Auslösetermine beachten, raten Verbraucherschützer und Leihhäuser - sonst kommen die Dinge bei der Versteigerung unter den Hammer.