Hintergrund Sperrzeiten

22.03.2017 UPDATE: 22.03.2017 06:00 Uhr 31 Sekunden

> Eine Normenkontrolle ist laut Paragraf 47 der Verwaltungsgerichtsordnung die richterliche Überprüfung von Rechtssätzen - wie in diesem Fall der Sperrzeitsatzung - mit höherrangigem Recht. Die Anwohner, die gegen die aktuellen Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt klagen, pochen auf ihr Recht auf Nachtruhe und begründen dies mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

> Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kann nur in zwei Richtungen gehen: Entweder die Sperrzeitsatzung wird für unwirksam erklärt, oder sie wird bestätigt. Interessant wird, wie die Richter ihre Entscheidung begründen. "Es ist noch viel zu früh zu sagen, ob sich aus den Urteilsgründen Handlungsvorgaben für die Stadt ergeben", so VGH-Sprecher Matthias Hettich. In einem anderen Heidelberger Lärmverfahren hatte unterdessen das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Restaurant Herrenmühle eine Bewirtung im Freien nach 22 Uhr untersagt, weil dort die Lärmrichtwerte nicht eingehalten werden konnten. hob