Hintergrund Sperrzeiten
> Eine Normenkontrolle ist laut Paragraf 47 der Verwaltungsgerichtsordnung die richterliche Überprüfung von Rechtssätzen - wie in diesem Fall der Sperrzeitsatzung - mit höherrangigem Recht. Die Anwohner, die gegen die aktuellen Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt klagen, pochen auf ihr Recht auf Nachtruhe und begründen dies mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
> Ein Urteil
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