Hintergrund: Dublin-Verordnung
Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylverfahrens zuständig ist. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder Flüchtling nur einen Asylantrag stellt. Dies muss er in dem Staat tun, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Wenn nicht, kann er - etwa von Deutschland aus - dorthin
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