Hintergrund: Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylverfahrens zuständig ist. 

03.08.2015 UPDATE: 08.08.2015 06:00 Uhr 26 Sekunden

Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylverfahrens zuständig ist. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder Flüchtling nur einen Asylantrag stellt. Dies muss er in dem Staat tun, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Wenn nicht, kann er - etwa von Deutschland aus - dorthin zurückgeschickt werden.

Durch die Regelung müssen Asylanträge in der Regel in Staaten an den Außengrenzen der EU, etwa in Italien, Griechenland, Ungarn oder Spanien, gestellt werden. Durch den großen Zustrom an Flüchtlingen in diesem Jahr sind diese Staaten aber häufig völlig überfordert, Asylbewerber leben gerade in Italien häufig auf der Straße. dns