Hintergrund erlaubte und unerlaubte Futtermittel
In der EU kann Heumilch mit dem Gütesiegel g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität - ausgezeichnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen bei der Produktion erfüllt sind. Erlaubte Futtermittel sind nach Angaben des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums etwa frisches Gras, Kräuter, ergänzt durch Grünraps, Grünmais, Grünroggen, Futterrüben, Heu-, Luzerne- und Maispellets.
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