Hintergrund
Der Generalbundesanwalt ermittelt
Der Generalbundesanwalt ermittelt
Die Karlsruher Behörde kann sich für zuständig erklären, wenn z.B. ein politischer Hintergrund einer Tat vermutet wird. Ab diesem Moment gibt die bislang verantwortliche Staatsanwaltschaft vor Ort den Fall ab.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die bisher ermittelnden Polizisten nichts mehr mit dem Fall zu tun haben werden.
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