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Hintergrund Wechselunterricht Mosbach

09.12.2020 UPDATE: 09.12.2020 06:00 Uhr 35 Sekunden

> Nach der neuen Corona-Verordnung Schule ist Wechselunterricht nur dann möglich, wenn im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Maßgebliche Grundlage ist immer die Feststellung eines besonderen Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt.

> Die konkrete Entscheidung, ob und wie auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Allerdings muss zuvor

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