Hintergrund Wechselunterricht Mosbach
> Nach der neuen Corona-Verordnung Schule ist Wechselunterricht nur dann möglich, wenn im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Maßgebliche Grundlage ist immer die Feststellung eines besonderen Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt.
> Die konkrete Entscheidung, ob und wie auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Allerdings muss zuvor
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