Hintergrund Unfallflucht
23.500 Menschen haben im Jahr 2020 in Deutschland Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden begangen. Das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" kann eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben. Hinzu kommt eine mögliche unterlassene Hilfeleistung bei Verletzten, und somit der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. (bju)
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