Hintergrund Unfälle bei Heiligkreuzsteinach
Die Landesstraße L 535 zwischen den Einmündungen der Kreisstraße K 4123 nach Hilsenhain und der Kreisstraße K 4122 nach Lampenhain gilt seit 2017 als sogenannte "Unfallhäufungsstelle". Als solche wird eine Strecke gemeldet, "wenn sich mindestens fünf gleichartige Unfälle in einem Jahr oder drei gleichartige Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren ereignet haben", erklärt Behördensprecherin
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