Hintergrund Luftreinhalteplan Heilbronn
> Der Luftreinhalteplan der Stadt Heilbronn umfasst im Entwurf der 2. Fortschreibung als optionale Maßnahme ein streckenbezogenes Fahrverbot ab 1. Februar 2021 auf einzelnen Streckenabschnitten in der Innenstadt. Dies würde alle Fahrzeuge betreffen, die die Abgasnorm Euro 6/VI nicht erfüllen. Wird der Jahresmittelwert 2020 jedoch eingehalten, werde von Fahrverboten abgesehen, erklärte Regierungspräsident Reimer – allerdings nur auf den Abschnitten, auf denen die NO2-Konzentration unterhalb des Grenzwerts liegt. Im Falle eines Fahrverbots sind zunächst großzügige Ausnahmen über zwei Jahre für Anwohner, Lieferverkehr und Kundschaft von Innenstadt-Geschäften vorgesehen. (rnz)