Hintergrund Kassenärztliche Vereinigungen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte angehören müssen. Die KV haben die Aufgabe, sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen zu einigen.
Auf Anfrage gibt die KV Rheinland-Pfalz keinerlei Auskünfte darauf, wie viele Regress-Prozesse und in
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