Hintergrund Fauler Pelz Heidelberg

08.06.2022 UPDATE: 08.06.2022 06:00 Uhr 52 Sekunden

Das Land zieht alle Register

Nach der Niederlage im Gemeinderat in der vergangenen Woche hat das baden-württembergische Sozialministerium nun im Streit um den "Faulen Pelz" das Regierungspräsidium Karlsruhe eingeschaltet. Und zwar gleich zwei Mal. Im ersten Fall wehrt sich das Haus von Sozialminister Manne Lucha dagegen, dass das städtische Baurechtsamt die Bauarbeiten in dem ehemaligen Altstadtgefängnis per Verfügung eingestellt hat. Die Stadt begründete dies mit der fehlenden Baugenehmigung für die Umbauten.

Juristisches Neuland betritt die Regierung in Stuttgart überdies mit ihrem "Antrag auf Befreiung von Bestimmungen des Baugesetzbuchs nach Paragraph 37, Absatz 1". Damit möchte Lucha die Planungshoheit der Stadt aushebeln. So ist der "Faule Pelz" zwar in Landesbesitz, für die Baugenehmigung ist aber Heidelberg zuständig. Weil der vom Sozialministerium geplante Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter aber eine "besondere öffentliche Zweckbestimmung" erfülle, könnte das Regierungspräsidium Karlsruhe nach Paragraph 37 Baugesetzbuch als obere Baurechtsbehörde auch die Entzugsklinik für verurteilte Straftäter gegen den Willen der Stadt durchsetzen. Zunächst einmal aber werden die Heidelberger um eine Stellungnahme gebeten, wie eine Sprecherin der Behörde erklärt. Trotzdem wolle man in dieser Angelegenheit möglichst "zeitnah" entscheiden.

Sollte das Regierungspräsidium gegen die Stadt entscheiden, könnte diese Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. "Solch einer Anfechtungsklage kommt aufschiebende Wirkung zu", so eine RP-Sprecherin. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfte der "Faule Pelz" demnach nicht weiter umgebaut werden. (hob)