Hintergrund - Bundes-Immissionsschutz-Gesetz

30.10.2018 UPDATE: 30.10.2018 06:00 Uhr 19 Sekunden

> Das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz beruht auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002. Demnach soll alle fünf Jahre ein Lärmaktionsplan weiterentwickelt werden. Nur: Eppelheim hat noch gar keinen, den es überhaupt fortschreiben könnte. Damit ist die Stadt nicht alleine. Und so droht die EU Deutschland mit einer Klage, sollten bis Ende des Jahres nicht alle Pläne fertig sein. Aufgrund dieser Eile bilden in dem aktuellen Lärmaktionsplan von Eppelheim Daten aus dem Jahr 2012 die Grundlage - obwohl für die Fortschreibung bereits Daten von 2017 ausgewertet werden. aham