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HINTERGRUND Beschleunigtes Verfahren

02.02.2021 UPDATE: 02.02.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Im sogenannten beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne der Innenentwicklung sowie auch kleinflächige Bebauungspläne zur Siedlungsabrundung im Außenbereich aufgestellt werden, geregelt in den Paragrafen 13 a und b des Baugesetzbuchs (BauGB). Seit dem 13. Mai 2017 wird somit Wohnungsbau am Ortsrand ermöglicht, ohne dass eine Umweltprüfung notwendig ist, ohne naturschutzrechtliche

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