HINTERGRUND Beschleunigtes Verfahren
Im sogenannten beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne der Innenentwicklung sowie auch kleinflächige Bebauungspläne zur Siedlungsabrundung im Außenbereich aufgestellt werden, geregelt in den Paragrafen 13 a und b des Baugesetzbuchs (BauGB). Seit dem 13. Mai 2017 wird somit Wohnungsbau am Ortsrand ermöglicht, ohne dass eine Umweltprüfung notwendig ist, ohne naturschutzrechtliche



