Plus Entscheidung

Urteil: AfD verliert gegen Verfassungsschutz

Die Südwest-AfD ist im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Die Partei wehrt sich vor Gerichten in verschiedenen Instanzen gegen die Beobachtung - und erleidet eine Schlappe nach der anderen.

20.03.2025 UPDATE: 20.03.2025 08:39 Uhr 1 Minute, 59 Sekunden
Wahlkampf AfD - Heidenheim
Der Verfassungsschutz darf der AfD mit vielen Instrumenten auf die Finger schauen. (Archivbild)

Stuttgart (dpa) - Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Die Berufung sei zugelassen worden, so das Gericht. Die schriftlichen Entscheidungsgründe lägen derzeit noch nicht vor. 

Der Hintergrund: Das Landesamt für Verfassungsschutz

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