Deutsche Bank haftet nicht für "Cum-Ex"-Schulden von Warb
Die Warburg Bank ist auch im zweiten Anlauf vor Gericht damit gescheitert, die Deutsche Bank für Steuerschulden aus "Cum-Ex"-Aktiengeschäften in Mithaftung zu nehmen. Womöglich ist der Rechtsstreit aber noch nicht beendet.

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Bank muss weiterhin nicht für Steuerschulden aus "Cum-Ex"-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung von Warburg am Mittwoch vollumfänglich zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Az.: 17 U 108/20).
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