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Deutsche Bank haftet nicht für "Cum-Ex"-Schulden von Warb

Die Warburg Bank ist auch im zweiten Anlauf vor Gericht damit gescheitert, die Deutsche Bank für Steuerschulden aus "Cum-Ex"-Aktiengeschäften in Mithaftung zu nehmen. Womöglich ist der Rechtsstreit aber noch nicht beendet.

02.03.2022 UPDATE: 02.03.2022 13:43 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Deutsche Bank AG
Das Logo der Deutschen Bank hängt über dem Eingang einer Filiale.

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Bank muss weiterhin nicht für Steuerschulden aus "Cum-Ex"-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung von Warburg am Mittwoch vollumfänglich zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Az.: 17 U 108/20).

Die Privatbank hatte von Deutschlands größtem Geldhaus als Depotbank

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