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BGH: Wenigermiete.de darf für Mieter klagen

Karlsruhe (dpa) - Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Mieterrechten sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zulässig. Die im verhandelten Fall zwischen Mieter und Wenigermiete.de vereinbarte Abtretung ist wirksam, entschied der VIII. Zivilsenat in Karlsruhe und verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück. Wenigermiete.de hat sich auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert.

27.11.2019 UPDATE: 27.11.2019 13:53 Uhr 14 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Mieterrechten sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zulässig. Die im verhandelten Fall zwischen Mieter und Wenigermiete.de vereinbarte Abtretung ist wirksam, entschied der VIII. Zivilsenat in Karlsruhe und verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück. Wenigermiete.de hat sich

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