Australien muss "Rucksacktouristen"-Steuer zurückzahlen
Brisbane (dpa) - Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte die sogenannte "Backpacker"-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern, die sich mit einem "Working Holiday"-Visum Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Die Entscheidung betrifft auch zahlreiche junge Leute aus Deutschland.
Brisbane (dpa) - Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte die sogenannte "Backpacker"-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern, die sich mit einem "Working Holiday"-Visum Geld
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+