Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

19.12.2017 UPDATE: 19.12.2017 10:18 Uhr 5 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.