Gericht lehnt AfD-Antrag gegen Verfassungsschutz ab

Köln/Berlin (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten.

27.01.2021 UPDATE: 27.01.2021 18:18 Uhr 19 Sekunden

Köln/Berlin (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten.

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