Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf

Münster (dpa) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

06.07.2020 UPDATE: 06.07.2020 16:23 Uhr 16 Sekunden

Münster (dpa) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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