Gericht: Gebühr für Polizeieinsätze im Prinzip rechtmäßig

Leipzig (dpa) - Fußball-Vereine können bei Hochrisikospielen grundsätzlich an den Einsatzkosten für die Polizei beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden. Der konkrete Streitfall zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga wurde allerdings zur Klärung von Detailfragen an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.

29.03.2019 UPDATE: 29.03.2019 11:44 Uhr 12 Sekunden

Leipzig (dpa) - Fußball-Vereine können bei Hochrisikospielen grundsätzlich an den Einsatzkosten für die Polizei beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig entschieden. Der konkrete Streitfall zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga wurde allerdings zur Klärung von Detailfragen an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.