BGH bestätigt Urteil gegen NSU-Terroristin Zschäpe
Karlsruhe (dpa) - Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben."
Karlsruhe (dpa) - Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht am Donnerstag mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben."
© dpa-infocom, dpa:210819-99-893387/1