Meldepflicht von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
Arbeitgeber müssen die Frist bis zum 31. März einhalten
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen
zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen.
Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Die
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