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Kurzarbeit muss erneut angezeigt werden

Betriebe die mindestens drei Monaten voll gearbeitet haben und in dieser Zeitkein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneutanzeigen, um im Bedarfsfall wieder Kurzarbeitergeld beantragen zu können.

10.12.2020 UPDATE: 10.12.2020 10:04 Uhr 16 Sekunden
Foto: dpa
Die aktuellen Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen erneut zu zahlreichen Betriebsschließungen. Die Agentur für Arbeit Heidelberg weist darauf hin, dass Betriebe, die zuletzt drei oder mehr Monate keine Kurzarbeit mehr hatten, den Ausfall erneut anzeigen müssen. Das gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch bis in die Zukunft reicht.

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